Aero Steuer
Spezialisiert auf Flugpersonal · gemacht für alle

Steuern aero leicht
gemacht

Was wir für Piloten und Cabin Crew perfektioniert haben — BMF-genaue Spesen, TADV, ELSTER-Direktversand — lassen wir auch Selbstständige, Vermieter und alle anderen mitfliegen.

„Aero Steuer" vereint unsere Expertise in der Luftfahrt mit unserem Ziel, Steuerangelegenheiten leicht und verständlich zu gestalten.

€ 3.200+

Ø Steuererstattung Pilot

150+

Destinationen weltweit

7

Validierungs-Checks

ELSTER

Direkt ans Finanzamt

Alles, was fliegendes Personal braucht

Von der automatischen Spesenberechnung bis zur ELSTER-Übermittlung.

Verpflegungspauschalen

Automatische Berechnung aller BMF-Auslandspauschalen für jede Destination – von New York bis Singapur.

TADV & ID-Flüge

Geldwerte Vorteile aus Standby-Tickets werden korrekt erfasst, mit Freigrenze verrechnet und steueroptimiert.

Dienstplan-Import

PDF-Dienstpläne hochladen – wir erkennen alle Auslandseinsätze und berechnen Spesen automatisch.

Homebase & Werbungskosten

Entfernungspauschale, Uniform, Gewerkschaft, Fortbildung – alles in einer übersichtlichen Maske.

ELSTER-Übermittlung

Direkte Übermittlung an das Finanzamt via ERiC/ELSTER – inklusive Übertragungsprotokoll.

Steuer-Validator

Unabhängige Plausibilitätsprüfung Ihrer Berechnung bevor Sie absenden – mit 7 automatischen Checks.

Für jede Rolle im Cockpit und in der Kabine

Spezialisiert auf die steuerlichen Besonderheiten jeder Berufsgruppe.

Piloten

Kapitäne, Senior First Officer, First Officer, Second Officer und Flugschüler – alle Cockpit-Berufsgruppen.

  • Verpflegungspauschalen Ausland
  • Homebase Entfernungspauschale
  • Uniform & Fortbildung
  • ATPL-Prüfungskosten
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Cabin Crew

Flugbegleiter, Purser, Senior Crew Members.

  • Auslands-Spesen (BMF-Tabelle)
  • Berufskleidung & Pflege
  • Gewerkschaft UFO/ver.di
  • TADV Standby-Flüge
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Airline-Angestellte

Ground Operations, Dispatcher, Technik, Office, Maintenance, IT – alle im Luftfahrt-Umfeld.

  • Auswärtstätigkeit weltweit
  • Mehrere Arbeitgeber (AG-Wechsel)
  • Doppelte Haushaltsführung
  • ELSTER-Direktübermittlung
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Auch für Selbstständige und Unternehmer

Alle wichtigen Steuerarten — in einem Tool

Du bist nicht nur angestellt? Aero Steuer bringt dir alle weiteren Steuerarten unter eine UI — vom Freiberufler-EÜR bis zur Erbschaftsteuer.

Selbstständig

EÜR – Einnahmen-Überschuss-Rechnung

§ 4 Abs. 3 EStG für Freiberufler und Kleinunternehmer.

Selbstständig

UStVA – Umsatzsteuervoranmeldung

Monatlich oder quartalsweise per ELSTER. Alle Abgaben im Tier enthalten.

SelbstständigBeta · 2026

USt-Jahreserklärung

Vollständige Umsatzsteuerjahreserklärung mit Vorsteuer-Abgleich.

SelbstständigBeta · 2026

Gewerbesteuer (GewSt)

Für Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer mit Gewerbeschein.

KomplettBeta · 2026

Körperschaftsteuer (KSt)

Für UGs und GmbHs — automatische Berechnung + ELSTER.

KomplettBeta · 2026

Feststellungserklärung

Für GbRs, OHGs, KGs — Gewinnverteilung auf alle Gesellschafter.

KomplettBeta · 2026

Grundsteuer

Grundsteuererklärung nach Bundes- oder Landesmodell.

KomplettBeta · 2026

Erbschaft- & Schenkungsteuer

Erklärungen für Erbgänge und Vermögensübertragungen.

Beta-Hinweis: Module mit „Beta"-Marker sind als Rechen-Tools nutzbar, die direkte ELSTER-Übermittlung wird im Laufe von 2026 schrittweise freigeschaltet. Einkommensteuer und UStVA sind bereits voll ELSTER-validiert.

Alle Module sind ELSTER-fähig. Tier ergibt sich aus dem Modul-Bedarf — Selbstständige starten ab 199 €, Komplett-Tier mit allen Modulen 349 €.

Alle Preise & Tiers ansehen →
Neu · für alle Tarife

Nicht beim Flugpersonal? Kein Problem.

Aero Steuer ist nicht nur für Piloten und Cabin Crew. Auch Angestellte, Familien, Studierende, Rentner, Vermieter und Selbstständige erstellen ihre Steuererklärung damit einfach und unkompliziert — Schritt für Schritt, in verständlicher Sprache, ganz ohne Steuer-Fachchinesisch.

Und dank unserer neuen Belegschnittstelle bleibst du auch nach dem Absenden handlungsfähig: Fordert das Finanzamt weitere Nachweise an oder ist sonstiger Schriftverkehr nötig, reichst du Belege und Dokumente bei Bedarf direkt elektronisch über Aero Steuer nach — ohne Brief, ohne Behördengang.

Belegschnittstelle ans Finanzamt

  • Belege elektronisch nachreichen

    Fordert das Finanzamt Nachweise an, lädst du die PDF einfach hoch und sendest sie via ELSTER.

  • Schriftverkehr an einem Ort

    Anschreiben und Rückmeldungen des Finanzamts bündeln sich in deinem Postfach.

  • Für jeden bezahlten Tarif

    Ob privat, selbstständig oder komplett — die Belegschnittstelle ist überall dabei.

Persönliche Beratung

Spezialisierte Steuerberater für Flugpersonal

Du brauchst persönliche Beratung — etwa zu Auslandseinsätzen, zweitem Wohnsitz, einer Außenprüfung oder einer komplexen Erbschaft? Wir vermitteln dich an einen zugelassenen Steuerberater aus unserem unabhängigen Netzwerk, der mit Luftfahrt-Mandanten Erfahrung hat.

  • Vermittlung kostenfrei — Honorar des Beraters individuell
  • Berater mit Luftfahrt-Branchenerfahrung
  • Unabhängig, mit eigener Berufshaftpflicht

Aero Steuer leistet selbst keine Steuerberatung i.S.d. StBerG. Die Beratung erfolgt ausschließlich durch unabhängige, zugelassene Steuerberater.

So läuft die Vermittlung ab

  1. 1

    Anfrage stellen

    Kurzes Formular ausfüllen — Ort, Anliegen, Kontakt.

  2. 2

    Berater-Vorschlag

    Wir wählen aus unserem Netzwerk einen passenden Berater aus.

  3. 3

    Erstgespräch vereinbaren

    Berater meldet sich direkt bei dir, terminlich frei.

  4. 4

    Beratung & Honorar

    Beratung erfolgt direkt zwischen dir und dem Berater.

In 4 Schritten zur Steuererklärung

1

Grunddaten eingeben

Steuerjahr, Familienstand, Kinder – in unter 2 Minuten.

2

Dienstplan hochladen

PDF-Dienstplan einlesen – Spesen werden automatisch berechnet.

3

Werbungskosten erfassen

Uniform, Gewerkschaft, Fortbildung, Homebase – alles mit Erklärung.

4

Prüfen & übermitteln

Validator prüft alles, dann direkt via ELSTER ans Finanzamt.

Für Steuerbüros

Vollversion für Steuerkanzleien

Mandantenverwaltung, mehrere Berater im Team, automatisierte ELSTER-Übermittlung — für Steuerbüros mit Luftfahrt-Fokus. Preis auf Anfrage.

Vollversion anfragen →

Häufig gestellte Fragen

Können Piloten Verpflegungspauschalen steuerlich absetzen?

Ja. Piloten gelten als Arbeitnehmer in Auswärtstätigkeit, sobald sie ihren Heimatflughafen verlassen. Für jeden Einsatz können die BMF-Verpflegungsmehraufwandspauschalen geltend gemacht werden – sowohl für Inlands- als auch für Auslandsflüge.

Was ist der TADV und wie wird er versteuert?

Der TADV (Tariflicher Durchschnittswert) ist der geldwerte Vorteil, der entsteht, wenn Airline-Mitarbeiter vergünstigte Standby-Tickets (ID-Flüge) nutzen. Der Rabattfreibetrag von 1.080 € pro Jahr nach § 8 Abs. 3 EStG gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil NICHT pauschal nach § 40 EStG versteuert hat. Hat der Arbeitgeber pauschal abgeführt (häufig bei Lufthansa Group und Großairlines), ist der Vorgang für Sie steuerlich erledigt — Sie können den Freibetrag dann nicht zusätzlich ansetzen. Liegt keine Pauschalbesteuerung vor, mindert der TADV bis zur Freibetragsgrenze Ihr zu versteuerndes Einkommen; der übersteigende Betrag ist als Arbeitslohn zu versteuern.

Welche Werbungskosten können Flugbegleiter absetzen?

Flugbegleiter (Cabin Crew) können unter anderem absetzen: Verpflegungsmehraufwand für Auslandseinsätze (BMF-Pauschalen), Berufskleidung (Uniform, Pflegekosten), Gewerkschaftsbeiträge (ver.di/UFO), Fortbildungskosten, Arbeitsmittel (Koffer, iPad, Headsets), Entfernungspauschale zum Heimatflughafen sowie ggf. Kosten für doppelte Haushaltsführung.

Wie berechnet man die Verpflegungspauschale für Auslandsflüge?

Die Pauschale richtet sich nach dem Zielland gemäß BMF-Auslandspauschalen-Tabelle. Bei 24-stündiger Abwesenheit gilt der volle Tagessatz, bei An- und Abreisetagen (weniger als 24 Stunden) der halbe Satz. Bei Flügen durch mehrere Länder gilt das Land, in dem der längste Aufenthalt stattfand.

Was ist die Homebase eines Piloten steuerlich?

Die Homebase (Stationierungsflughafen) gilt als 'erste Tätigkeitsstätte' eines Piloten oder Flugbegleiters. Fahrten zur Homebase können als Entfernungspauschale geltend gemacht werden (0,30 €/km einfache Strecke, ab dem 21. km: 0,38 €/km). Auswärtstätigkeit beginnt, sobald das Flugzeug den Heimatflughafen verlässt.

Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Wichtig zuerst: Für die meisten Arbeitnehmer besteht GAR KEINE Pflicht zur Abgabe (Antragsveranlagung). Freiwillig kann man bis zu 4 Jahre rückwirkend abgeben — für 2025 also bis Ende 2029. Eine Pflicht besteht u.a. wenn: mehrere Arbeitgeber gleichzeitig im Jahr (Steuerklasse VI), Lohnersatzleistungen über 410 € (Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Mutterschaftsgeld), Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor, Lohnsteuerfreibetrag eingetragen, Nebeneinkünfte über 410 € (z.B. Vermietung, Selbstständigkeit), Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer, Abfindung mit Fünftelregelung, geschieden/verwitwet im selben Jahr, Wohnsitz im Ausland. Bei Pflichtveranlagung: 31. Juli des Folgejahres (für 2024 also 31.07.2025). Mit Steuerberater verlängert sich die Frist automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Bereit für Ihre Steuererklärung?

Kostenlos starten — keine Kreditkarte, keine versteckten Kosten. Piloten sparen im Schnitt über 3.200 €.

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